Categories: Grundlagen
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Grundsätzlich ist anzumerken, dass die hier besprochenen Substanzen bis auf Ketamin in Deutschland als nicht verkehrs- und verschreibungsfähige Stoffe nach dem Betäubungsmittelgesetz gelten. Damit sind sie nach deutscher Gesetzgebung außer in einem bewilligten wissenschaftlichen Rahmen nicht legal einsetzbar.
Die Anwendung in einem strukturieren therapeutischen Setting wird gemäß Studienlage, aber auch auf Basis von therapeutischen Anwendungen in anderen Ländern im Rahmen von z.B. „Compassionate Use“, als mit relativ guter Sicherheit bezüglich unerwünschter Arzneimittelwirkungen angesehen [57]. Überdosierungen sind aufgrund der Kreislaufwirksamkeit insbesondere bei MDMA kritisch [58], bei LSD und Psilocybin wiederum wird auch ein Vielfaches der Wirkdosis als toxikologisch nicht kritisch bewertet [59, 60]). Ebenso besteht insbesondere für MDMA im Freizeitgebrauch ein gewisses Abhängigkeitspotenzial ([58]. In einer Studie mit therapeutischem Einsatz von MDMA wurde allerdings von keiner Missbrauchs- oder Abhängigkeitsentwicklung bei den betreffenden Patienten berichtet [50]. Für LSD oder Psilocybin wird kein Abhängigkeitspotential im engeren Sinne nach psychiatrischer Klassifikation beschrieben [59].
Auf der phänomenologischen bzw. psychopathologischen Ebene wiederum können LSD und Psilocybin als kritischer gesehen werden; entsprechende Erfahrungen werden im Freizeitge- bzw. missbrauch zum Beispiel als „bad trips“ bezeichnet. In Einzelfällen wurden die pharmakologische Substanzwirkung überdauernde Wahrnehmungsveränderungen beschrieben, z.B. mit dem Auftreten von „Flashbacks“ oder der Hallucinogen-persisting perception disorder [61]. Im psychiatrisch-psychotherapeutischen Kontext mit strukturiertem und fürsorglichen Setting muss beachtet werden, dass entsprechende Erlebnisse, wie aber auch eine affektive Instabilität, erhöhte Suggestibilität, verändertes Ich-Erleben und auch spirituelles Erleben zu einer passageren, aber auch über die Wirkphase hinaus anhaltenden Labilität führen könnten [62]. Diese gilt es im therapeutischen Kontext aufzufangen und, wenn geeignet, auch für die psychotherapeutische Arbeit im Sinne einer Integration zu nutzen.
Neben den pharmakologischen und psychopathologischen Aspekten ist noch die Therapeutenvariable zu beachten. Eine spezifische Qualifikation erscheint selbstverständlich. Allerdings ist diese noch zu entwickeln. Mittlerweile gibt es bereits Ausbildungsprogramme, eine übergeordnete Zertifizierung steht jedoch noch aus, insbesondere, da die Anwendung von Psychedelika in Deutschland mit Ausnahme von Ketamin untersagt ist. Die kritische Indikationsstellung und der kritische, wohlabgewogene und vorbereitete Einsatz therapeutenseits sollte selbstverständlich sein, die Erfahrung lehrt jedoch, dass der Einsatz auch mit zu viel Enthusiasmus und unkritischer Erhöhung auf Therapeutenseite erfolgen kann. Demgegenüber ist eine Resilienz in der Anwendungsbewilligung einzubauen. Und nicht zuletzt ist auch die Beziehungsebene zwischen Therapeuten und Patienten zu beachten. Schon in klassischen Therapien können Übertragungen und Gegenübertragungen zu Problemen führen, welche unter der Erfahrung einer Transzendenz und Katharsis triggernden Substanz noch potenziert sein könnten [62].
Auf jeden Fall gilt es, ethische Standards und Leitlinien für den verantwortungsvollen Umgang mit den Substanzen zu entwickeln, sollten sie Einzug in die klinische Arbeit erhalten [63].

 

Angelehnt an Herwig et al., Fortschritte Neurologie Psychiatrie 2023, dort auch Literatur in [x]